Chronik des Einstein-Gymnasiums – Die 1960er

Helfen Sie mit!

Fehlt hier ein wichtiges Event? Haben wir einen Fehler gemacht? Haben Sie einen interessanten Artikel oder ein Foto, das gut in unsere Chronik passen würde? Kontaktieren Sie uns unter uhlmann@eg-rheda.de!

1963

1963 – Die Schülerzahlen steigen

Unsere Chronik beginnt im Jahre 1963, sechs Jahre vor der Schulgründung. Rheda und Wiedenbrück sind noch zwei unabhängige Städte. Rheda ist eine rasch wachsende Stadt; immer mehr Kinder müssen in den städtischen Schulen unterrichtet werden. Die Stadt unterhält eine Reihe von Volksschulen (später aufgeteilt in Grundschulen und Hauptschulen) und eine Realschule. Ein Gymnasium gibt es in Rheda nicht.

Im Schulausschuss der Stadt wird festgestellt, dass es einen von Jahr zu Jahr stärkeren Abgang der Schüler aus dem Raum Rheda zu den Gymnasien Wiedenbrück und Gütersloh gibt. Es wird die Notwendigkeit erkannt, in nächster Zeit auch in Rheda ein Gymnasium zu errichten: Als Ausgleich zum nahen Gymnasium Wiedenbrück soll es ein neusprachliches bzw. naturwissenschaftliches Gymnasium werden. Der Bauausschuss der Stadt wird gebeten, sich mit der Standortfrage zu befassen.

1964

Juli 1964 – Ein Ort für das Gymnasium

Im Juli 1964 werden Bebauungsplan und Flächennutzungsplan der Stadt geändert: Vorgeschlagen wird die Fläche zwischen der Fürst-Bentheim-Straße und der Oelder Straße westlich des evangelischen Friedhofs, diese in eine öffentliche Vorbehaltsfläche umzuwandeln, um diese für den Bau des Gymnasiums zu erhalten. Diese Planung kommt am Ende so nicht zum Tragen. Das Gebiet ist heute ein Wohngebiet.

1967

18. Oktober 1967 – Schulkollegium Münster empfiehlt Einrichtung eines Gymnasiums

Ein Gespräch mit dem Schulkollegium in Münster findet am 18.10.1967 mit den Themen „Voraussichtliche Schülerzahlen“ und „Gesamtaufwendungen für die Errichtung eines neuen Gymnasiums“ statt. Bei den Berechnungen zur voraussichtlichen Schülerzahl ergibt sich eine Schülerzahl je Jahrgang von 76, d.h. zwei Klassen. Das Schulkollegium empfiehlt ein neusprachliches Gymnasium für Jungen und Mädchen und vielleicht später einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig anzugliedern, was bei der Bauplanung zu berücksichtigen sei.

Das Schulkollegium empfiehlt, ab 1.8.1968 ggf. ab 1.8.1969 mit dem Unterricht zu beginnen. Der Unterricht könnte für zwei Jahre in vorhandenen Schulgebäuden – die Wenneberschule böte sich an – durchgeführt werden, um bis 1970 oder 1971 einen ersten Bauabschnitt fertigzustellen.

Das Schulkollegium schlägt drei Bauabschnitte vor.
1. Klassentrakt mit 11 Räumen und Verwaltungstrakt
2. Fachunterrichtsräume
3. weitere Klassenräume und Sportanlagen

Im Genehmigungsantrag an den Kultusminister des Landes NRW ist die Kostenrechnung unter Zugrundelegung der zuschussfähigen Baukosten ausgewiesen: 5.635.000 DM

14. November 1967 – Einrichtung eines Gymnasiums wird beschlossen

Nach Diskussionen über die Kosten der Unterhaltung des Gymnasiums beschließt der Rat der Stadt, zum 1.8.1969 „ein neusprachliches Gymnasium für Jungen und Mädchen“ zu errichten. Die Schule soll die Bezeichnung „Städtisches Neusprachliches Gymnasium Rheda“ führen.

Bis zur Fertigstellung des neuen Schulgebäudes wird die vorläufige Unterbringung im Schulgebäude der Wenneberschule in Rheda erfolgen.


Grundstücksfrage
An der verlängerten Fürst-Bentheim-Straße besitzt die Stadt ein Grundstück in der Größe von 49.613 qm, das nach Meinung der Ratsmitglieder bestens als Grundstück für das zu errichtende Gymnasium geeignet ist.

1968

25. März 1968 – Antrag beim Schulkollegium

Der Antrag auf Genehmigung des Gymnasiums wird am 15.1.1968 gestellt und dem Schulkollegium Münster vorgelegt. Ein Landeszuschuss zur Finanzierung der Baukosten in Höhe von 75% oder ca. 4.266.250 DM wird beantragt.

Im Verlauf eines Gespräches mit den Herren des Schulkollegiums wird erwähnt, dass der Schulleiter des Gymnasiums Wiedenbrück, Oberstudiendirektor Dr. Borgmann, in einem Brief an das Schulkollegium Münster sich über die Frage des Bedarfs eines Gymnasiums in Rheda geäußert und Bedenken angemeldet hat.

Die Herren des Schulkollegiums haben das in Aussicht genommene Schulgelände am Ende der Fürst-Bentheim-Straße besichtigt und zugestimmt, zumal in diesem Gebiet auch ideale Schulsportstätten wie Sportplatz und Kleinstschwimmhalle vorhanden seien.

10. April 1968 – Fremdsprachenbeginn

Der Schulausschuss diskutiert die Frage, mit welchen Fremdsprachen die beginnenden Sexten des neusprachlichen Gymnasiums beginnen sollen. Eine Sexta soll mit Englisch und die andere mit Latein beginnen.

9. August 1968 – Genehmigung durch Kultusminister

Der Kultusminister des Landes NRW hat mit Erlass vom 19.6.1968 die Errichtung eines städtischen neusprachlichen Gymnasiums für Jungen und Mädchen genehmigt.

17. September 1968 – Erste Planungen und Kostenfragen

Das Schulkollegium will versuchen, Landesmittel so rechtzeitig zuzuteilen, dass der erste Bauabschnitt am 1.8.1972 bezugsfertig ist.

Vertreter des Schulkollegiums weisen auf das Schulbauprogramm hinsichtlich der Baukosten hin: die Gesamthöhe der bereitgestellten Zuschüsse soll 50% der anerkannten Baukosten nicht übersteigen. Der Stadtdirektor macht allerdings deutlich, dass es für die Stadt Rheda nahezu unmöglich sei, bei einem Landeszuschuss von nur 50% ein Gymnasium zu errichten, und drängt auf die Bewilligung eines höheren Landeszuschusses.

In der erwähnten Besprechung mit dem Schulkollegium wird eine baldige Stellenausschreibung für die künftigen Lehrkräfte empfohlen: eine Schulleiterstelle und zwei Studienratsstellen „mit beliebigen Fakultäten“, wovon eine davon „eine Dame“ sein soll.

Nach Meinung des Schulkollegiums soll der Fremdsprachenunterricht in allen Klassen mit Englisch beginnen.

In der Frage, in welcher Form die Ausschreibung für die Planungsentwürfe durchgeführt werden soll, sprechen sich Stadtdirektor und einige Ratsherren gegen einen öffentlichen Wettbewerb aus. Bei einer späteren Ausschreibung sollte auch ein hiesiger Architekt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Man will allerdings im Hinblick darauf erst einige neu errichtete Gymnasien besichtigen.

Dezember 1968 – Unterbringung in der Wenneberschule

Für Renovierung und Innenausbau der Wenneberschule gibt die Stadt 290.000 DM aus. In die renovierten Räume sollen zu Beginn des Schuljahres 1969 die ersten Sextaner des geplanten und genehmigten Rhedaer Gymnasiums einziehen.

1969

19. Februar 1969 – Architekturentwürfe werden eingeholt

In der Schulausschusssitzung vom 22.1.1969 wurde beschlossen, für die Ausschreibung die „Gutachterform“ zu wählen. Der Ausschuss fordert eine Reihe von Architekten zur Abgabe von Vorentwürfen auf. Die Verwaltung empfiehlt im Einvernehmen mit dem Leiter des Staatshochbauamtes in Bielefeld die Besetzung des Gutachterausschusses zur Beurteilung der eingehenden Vorentwürfe.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat über den Finanzausschuss einstimmig, den Betrag von 42.000 DM für das vorgesehene Gutachterverfahren im Zusammenhang mit dem Gymnasiumneubau im 1. Nachtragshaushaltsplan des Rechnungsjahres 1969 zu veranschlagen.

Bei der Verplanung des Neubaus wird für die Architekten die Einhaltung einer Grundstücksgröße bis zu 40.000 qm zur Auflage gemacht.

17. März 1969 bis 22. März 1969 – Anmeldungen für den ersten Jahrgang

Die vom 17. bis 22. März 1969 laufende Anmeldung für das Gymnasium weist folgendes Ergebnis auf: 67 Anmeldungen insgesamt, davon 57 aus Rheda, 5 aus Herzebrock, 4 aus Clarholz und eine aus Wiedenbrück.

19. März 1969 – Auf der Suche nach einem Direktor

Am 14.3.1969 hat Oberschulrat Mertens vom Schulkollegium beim Regierungspräsidenten in Münster zu einem Beratungsgespräch über die Besetzung der Schulleiterstelle eingeladen. Von der Stadt Rheda sind Stadtdirektor Höltken und Verwaltungsrat Elebracht anwesend.

Das Schulkollegium empfiehlt der Stadt Rheda, für die Ausübung des Vorschlagsrechts 4 von 11 Bewerbern in die engere Wahl zu nehmen.

Das Schulkollegium erwartet den Vorschlag der Stadt Rheda, wobei zwischen der Schulausschusssitzung und der endgültigen Beschlussfassung im Rat der zuständige Lehrerpersonalrat zu hören ist.

Hinsichtlich der Besetzung der Lehrerstellen empfiehlt Oberschulrat Mertens dringend, zunächst nur die Schulleiterstelle zu besetzen und erst, wenn der neue Schulleiter feststehe, sich den Lehrerstellen zuzuwenden.

Vorgesehen ist eine weitere Planstelle mit einem Studienrat bzw. Oberstudienrat zu besetzen, eine dritte Planstelle soll mit einem Assessor oder einer Assessorin – eine Zuweisung erfolge durch das Schulkollegium – besetzt werden.

10. April 1969 – Die engere Wahl

Nach ausführlichen Beratungen in den Ratsfraktionen und im Schulausschuss kommen drei Bewerber in die nähere Wahl für die Direktorenstelle und werden dem Rat zur Abstimmung vorgeschlagen.

Mai 1969 – Karl-Heinz Kruhl wird zum ersten Direktor gewählt

Oberstudienrat Karl-Heinz-Kruhl aus Gütersloh wird Leiter des neuen Gymnasiums.

26. Juni 1969 – Schulneubau wird geplant

Nach eingehender Beratung stimmt der Schulausschuss über die eingegangenen Vorentwürfe für den Schulneubau ab und beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, den Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Hellbrecht aus Osnabrück mit der weiteren Bearbeitung eines Neubaus zu beauftragen.

Darüber hinaus beschließt der Schulausschuss einstimmig, dem Finanzausschuss, Hauptausschuss und Rat zu empfehlen, für die Planung des Schulneubaus die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Im Laufe der Beratung des Schulausschusses bittet Pfarrer Hennig unter Hinweis darauf, dass später auch ein mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig angegliedert werden soll, darum, zu prüfen, ob nicht auch die Einrichtung einer Sternwarte möglich sei. Er verweist auf das Beispiel des neuen Gymnasiums in Brackwede und dessen Sternwarte.

25. August 1969 – Eröffnungsfeier und erster Schultag

Das Städtische neusprachliche Gymnasium wird mit Beginn des Schuljahres 1969/1970 am 25.8.1969 eröffnet. Der für das Amt des Schulleiters vorgeschlagene Bewerber, Oberstudienrat Kruhl, ist offiziell vom Evangelischen Stiftsgymnasium Gütersloh an das Gymnasium in Rheda abgeordnet.

Das Kollegium besteht im Schuljahr 1969/70 aus folgenden Kolleginnen und Kollegen: Herr Kruhl, Herr Lübbe, Herr Pastor, Frau Schabach, Herr Hinz, Herr Dütting, Frau Wroben

Das Gymnasium zählt zu Beginn 88 Kinder, davon 7 Kinder aus dem Raum Herzebrock und Clarholz. Die Kinder werden entsprechend den Wohngebieten auf die beiden Klassen verteilt.

Mit einer schlichten Eröffnungsfeier in der Turnhalle der Wenneberschule wird das erste Arbeitsjahr des neuen Gymnasiums eingeleitet. Zu den 88 ersten Sextanern, ihren Eltern und Ehrengästen sprechen Bürgermeister Heineke, Dechant Henkel, Superintendent Hennig und Oberstudienrat Kruhl. Anschließend finden Schulgottesdienste in der Clemenskirche und in der evangelischen Stadtkirche statt.

29. August 1969 – 1. Allgemeine Konferenz

Am Freitag, dem 29. August 1969 findet die erste Allgemeine Konferenz des zunächst siebenköpfigen Kollegiums statt. Die Tagesordnung lautet:

◦ Erlasse und Verfügungen
◦ Bildung der Klassenpflegschaften und der Schulpflegschaft
◦ Zusammenwirken mit der Elternschaft unseres Gymnasiums
◦ Die Arbeit in der Erprobungsstufe
◦ Verschiedenes

Eine Tagesordnung, wie sie auch in den folgenden Jahren oft erstellt wurde.

Nun kann der eigentliche Schulbetrieb beginnen und die ersten besonderen und routinemäßigen Ereignisse können erfolgen, so z. B. am 3. September 1969 die Vorführung eines Tageslichtprojektors für das Kollegium.

29. August 1969 – Baldiger Baubeginn

Der Vertrag mit dem Architekten des Neubaus wird unterschrieben. Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt wird auf den 1.4.1970 festgesetzt.

September 1969 – Klassenpflegschaft

Die erste Klassenpflegschaftssitzung der Sexta a findet am Montag, dem 15.09.1969, mit einer Schulbesichtigung statt. Danach trifft man sich zu den Regularien im Gasthaus Neuhaus.

Oktober 1969 – Schulpflegschaft, Andacht, Chor

Die erste Sitzung der Schulpflegschaft wird am Montag, dem 6.10.1969 im Direktorzimmer durchgeführt, die Wahlen ergeben folgendes Bild:

◦ 1. Vorsitzender der Schulpflegschaft: H. Hülsemann
◦ Stellvertreter: H. Reichert
◦ Schriftführerin: Fr. Beckmann
◦ Stellvertretung: H. Franzpötter

Am Mittwoch, dem 22.10. gibt es um 8:30 Uhr die erste Morgenandacht für alle evangelischen Schülerinnen und Schüler. Die Andacht hält der Schulleiter Herr Kruhl. Die Andachten sollen fortan 14tägig stattfinden.

Ab Donnerstag, dem 23.10. gibt es wöchentlich eine Chorstunde für singbegabte Schülerinnen und Schüler unter der Leitung Herrn Kruhls. Auf diese Weise soll mit dem Aufbau eines Schulchores begonnen werden.

17. Oktober 1969 – Planungsänderungen

Dipl.-Ing. Hellbrecht stellt eine Reihe von Planänderungen für den Neubau vor. Vor allem sollen Räume, die eigentlich erst im zweiten Bauabschnitt entstehen sollten, vorgezogen werden. Es handelt sich hierbei um Aula, Musikraum mit Nebenraum, Zeichensaal mit Nebenraum, Dunkelkammer, Raum für Gemeinschaftskunde und Sprachlabor mit Nebenraum.

November 1969 – Eine Schule richtet sich ein

Am Montag, 3.11. trifft man sich zum ersten Mal zu einer Erprobungsstufenkonferenz unter Beteiligung der Grundschullehrer, eine Einrichtung, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Die Tagesordnung:

◦ Leistungsstand der Klassen allgemein (Bericht des Klassenleiters)
◦ Besondere Erfahrungen in den einzelnen Fächern (Berichte der Fachlehrer)
◦ Besondere Schwierigkeiten einzelner Schüler und ihre vermeintlichen Gründe. Möglichkeiten der Förderung.

Noch im selben Monat wird die Anschaffung eines Verbandsschranks für die Erste-Hilfe-Leistung im Aufenthaltsraum beschlossen.

Für das Rechnungsjahr 1969 bekommt die Schule eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 600.- DM. Es wird der Vorschlag gemacht, den Betrag anteilmäßig an zwei Schüler bzw. Schülerinnen aus jeder Klasse zu verteilen. Voraussetzungen: Überdurchschnittliches Leistungsbild, ungünstige finanzielle Verhältnisse der Eltern, ständiger Wohnsitz der Eltern in NRW.

Im November wird die Anschaffung eines fahrbaren „Fernsehhalterungsgeräts“ einschließlich eines Fernsehers, eines Tonbandgeräts und eines Plattenspielers beschlossen.

Am Dienstag, 18.11.69 gibt es die erste schulzahnärztliche Untersuchung an der Schule, eine Einrichtung, die sich über Jahre hindurch wiederholt und für die Klassen, die zum jeweiligen Termin gerufen wurden, eine willkommene Unterbrechung des Unterrichts bedeutet.

Wenn einmal Kollegen oder Kolleginnen krank werden oder zu Fortbildungen abgeordnet werden, muss ein Vertretungsplan erstellt werden, der damals noch im Mitteilungsbuch erscheint und nicht wie heute auf dem Bildschirm; hier ein Beispiel:

Vertretungsplan: Do 13.11.69 (Frau Schabach krank)
◦ 1. Std. VI a Selbstbeschäftigung (Kontrolle OStR Pastor)
◦ 2. Std. VI a Pastor
◦ 3. Std. VI b Selbstbeschäftigung (Kontrolle Kruhl)
◦ 4. Std. VI b Kruhl
◦ 5. Std. VI a fällt aus
◦ 6. Std. VI b fällt aus

Auch für die interne Fortbildung des Kollegiums wird etwas getan: der Arbeitgeberverband für den Kreis Wiedenbrück hat die Schule mit einer Zuwendung von DM 46.80 bedacht, für die die Schule ein Jahr lang die Zeitschrift „Christ und Welt“ beziehen konnte. Verwendungszweck: „Kulturpolitische Information“

Da der Winter sich ankündigt, muss man den Gefahren, die sich auf dem Schulhof eventuell ergeben könnten, beherzt begegnen; so lautet eine Anweisung im Mitteilungsbuch: „Bei den Hofaufsichten bei winterlichem Wetter bitte darauf achten, dass Schneeballwerfen, Schneetreten und Schlindern verboten sind.“

20. November 1969 – Schulkollegium verbessert die Raumplanungen

Die von der Stadt Rheda vorgelegten Unterlagen bezüglich des Raumprogramms der Schule sind vom Schulkollegium in Münster als in Ordnung befunden worden. Allerdings werden folgende Abweichungen vermerkt:

1. Die Klassenform wird quadratisch gewählt (im Raumprogramm rechteckig).
2. Die Klassenräume für die Oberstufe – 3. Bauabschnitt – sind größer vorgesehen.
3. Es ist eine Großturnhalle, teilbar in drei Hallen, für den 2. Bauabschnitt skizziert (im Raumprogramm eine Normalturnhalle mit zusätzlichem Gymnastikraum)

9. Dezember 1969 – Gesamtkonferenz

Wegen der Baumaßnahmen muss die Gesamtkonferenz am Dienstag, 9.12.69, u.a. mit der folgenden Tagesordnung leben:
◦ Die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3.10.1968 zur Sexualerziehung in den Schulen (unter besonderer Berücksichtigung unserer Schule)
◦ Gestaltung einer Adventsfeierstunde des Gymnasiums, für die Termin und Ort festgelegt wurden: Freitag, 19.12.69 17 Uhr im Saal der Gaststätte Neuhaus

19. Dezember 1969 – Adventsfeierstunde bei Neuhaus

Die Adventsfeierstunde des Gymnasiums am 19. Dezember 1969 in der Gaststätte Neuhaus unter Mitwirkung des Schülerchors, zweier Instrumentalgruppen und mehrerer Sprecher wird ein voller Erfolg.